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   BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23   

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BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23 (https://dejure.org/2024,2925)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 (https://dejure.org/2024,2925)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 1 C 15.23 (https://dejure.org/2024,2925)
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  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • EuGH, 06.07.2023 - C-8/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zudem geklärt, dass der Ausschlussgrund des Art. 17 Abs. 1 Buchst. b RL 2011/95/EU für sich genommen den Ausschluss von der Schutzgewährung zur Folge hat (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2023 - C-8/22 [ECLI:EU:C:2023:542] - Rn. 37).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Es entspräche daher nicht dieser doppelten Zielsetzung, den Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD/B. und D. - Rn. 100, 104).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Es entspräche daher nicht dieser doppelten Zielsetzung, den Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD/B. und D. - Rn. 100, 104).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann keine Bestimmung der Richtlinie 2008/115/EG dahin ausgelegt werden, dass sie verlangte, dass ein Mitgliedstaat einem illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gewährt, wenn gegen diesen Drittstaatsangehörigen weder eine Rückkehrentscheidung noch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme ergehen kann (EuGH, Urteil vom 22. November 2022 - C-69/21 [ECLI:EU:C:2022:913] - Rn. 85).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
    Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22, Rn. 29, zum gleichlautenden § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG i. d. F. vom 28. August 2013 m. w. N.).
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